Pfarr- und Wallfahrtskirche Mariae Geburt
Apostolat der Priesterbruderschaft St. Petrus



 

 

33. Tod und persönliches Gericht

 

Die Lehre von den sogenannten Letzten Dingen unterteilt sich in die des Menschen (Tod, persönliches Gericht, Himmel, Reinigungsort und Hölle) und die der Welt (Wiederkunft Christi, allgemeines Gericht, künftiges Reich). Hier geht es nun um die Letzten Dinge des Menschen, zunächst um Tod und persönliches Gericht. Es ist ja dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, und nach dem Tod kommt das Gericht (Hebr 9,27). Die Offenbarung Gottes, die wir im Licht des Glaubens annehmen, hellt uns diesen zumeist als dunkel empfundenen Bereich deutlich auf.

 

Der Tod ist die Trennung von Leib und Seele.

Aus der Hand des Schöpfers ist der Mensch als Einheit von Seele und Leib hervorgegangen. Die Seele ist das geistige und daher unzerstörbare Lebensprinzip, der Leib dessen Instrument und Medium. Seit dem Sündenfall aber strebt diese Einheit unaufhaltsam ihrer Auflösung im Tod, dem Sold der Sünde (Röm 6,23), entgegen. Die Krankheiten – und in gewisser Weise auch der Schlaf, in dem das Bewußtsein des Menschen dahindämmert – sind Vorboten des Sterbens. Wenn der Leib dann durch langsamen Zerfall seiner Funktionen oder plötzliche, schwerwiegende Schädigung eines lebenswichtigen Organs nicht mehr als Medium der Seele dienen kann, zieht sie sich gleichsam (wie ein Musiker von seinem zerstörten, nicht mehr spielbaren Instrument) zurück.

Zuweilen wird behauptet, die Lehre vom Tod als der Trennung von Leib und Seele entstamme der (griechischen) Philosophie und sei dem biblischen Denken fremd. In Wirklichkeit aber besteht hier kein Gegensatz. Um nur ein Beispiel zu nennen: Auch Paulus geht davon aus, daß sich die Seele im Tod vom Leib trennt, wenn er das „Weiterleben im Fleisch“ dem „Verlangen, aufzubrechen und mit Christus zu sein“ gegenüberstellt und es dann vorzieht, „im Fleisch zu verweilen“, um den anderen zu nützen (Phil 1, 22-24).

 

Mit dem Tod endet der irdische Pilgerstand des menschen.

Gegenüber der Reinkarnationslehre, die gegenwärtig wieder große Verbreitung findet, ist daran festzuhalten, daß sich die Seele nicht mehrmals verkörpert, sondern der Mensch ein einziges Mal stirbt, um dann vor dem Gericht zu erscheinen (vgl. Hebr 9,27). Der Weg durch diese Welt wird im Tod irreversibel beendet, und auch die Entscheidung für oder wider Gott ist darin ein für allemal gefällt. Der gestorbene Gerechte kann sich somit ebenso wenig von seinem höchsten Gut abwenden, wie sich der im Stand schwerer Sünde Verschiedene Ihm zuwenden kann. Mit dem Tod endet die Möglichkeit von Sünde oder Verdienst.

Die sog. Endentscheidungshypothese, nach welcher noch jenseits der Todesschwelle eine endgültige Entscheidung vor Gott zu erwarten ist, widerspricht dieser Wahrheit vom Ende des Pilgerstandes im Sterben. Wie die Auffassung von der Reinkarnation versucht auch sie, den letzten Ernst der Todesstunde zu umgehen. Es wird also eine falsche, vermessene Hoffnung angeboten. Sie steht in offenem Gegensatz zu der kirchlichen Lehre, daß das ewige Heil des Menschen von seinem Gnadenstand im Augenblick des Todes abhängt, da er ohne hochzeitliches Gewand nicht zum Hochzeitsmahl des ewigen Königs gelangen kann (vgl. Mt 22,11ff.).

 

Nach dem Tod folgt sogleich das Gericht.

Vom Leib getrennt, tritt die Seele in das Licht Gottes und empfängt ihre Vergeltung nach Glauben und Werken.

Hier aber stößt unsere Vorstellung an ihre Grenzen: In welcher Weise wird der Verstorbene Seines Schöpfers und Erlösers im Gericht ansichtig? Wie erscheint ihm sein zurückliegendes Erdenleben? Welcherart haben wir uns den göttlichen Urteilsspruch zu denken?

Jedenfalls ist es sicher, daß dem Menschen angesichts der unermeßlichen Heiligkeit und Herrlichkeit des Herrn auch Verfehlungen, die er während des Erdenlebens für gering hielt, in ihrer Lieblosigkeit und ihrem Undank, ihrer Häßlichkeit und Würdelosigkeit offenbar werden. Während eine Seele im Zustand der (bewahrten oder wiedererlangten) Unschuld und vollkommenen Liebe sofort zur Schau Gottes eingeht, kann die mit läßlichen Sünden befleckte Seele nicht anders, als zu jener schmerzlichen Reinigung hinzustreben, die sie für den Himmel bereiten wird. Befindet sie sich aber in schwerer Schuld, dann zieht sie aus ihrer Abwendung von Gott die letzte Konsequenz und begibt sich in die Endlosigkeit der Trennung von Ihm, in die Hölle.

Obwohl diese Vorgänge mit innerer Notwendigkeit geschehen und der Mensch gar nicht anders kann, als sein eigenes Urteil zu vollziehen, muß doch daran festgehalten werden, daß Jesus Christus der Richter ist. Er wird ebenso sprechen: „Kommt, ihr Gesegneten meines Vaters, nehmt das Reich in Besitz, das euch seit Grundlegung der Welt bereitet ist“, wie: „Hinweg von mir, Verfluchte, in das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist.“ (Mt 25, 34,41) Von Ihm abgewiesen zu werden ist um so schlimmer, als uns Menschen von Ihm und in Ihm doch alle Güte und Barmherzigkeit geschenkt wurde!

 

Allerdings dürfen und sollen wir die frohe Gewißheit haben, daß Gott auch im Gericht Licht ohne jede Finsternis ist (vgl 1 Joh 1,5); daß Er also frei ist von dunklen Absichten und arglistigen Hintergedanken; daß Er uns vielmehr in einer Gerechtigkeit, die mit Seiner Liebe eins ist, richten und darin einem jeden ganz gerecht werden wird!