Pfarr-
und Wallfahrtskirche Mariae Geburt
Apostolat der Priesterbruderschaft St. Petrus
33. Tod und
persönliches Gericht
Die Lehre von den sogenannten Letzten Dingen unterteilt sich in die
des Menschen (Tod, persönliches Gericht, Himmel, Reinigungsort und
Hölle) und die der Welt (Wiederkunft Christi, allgemeines Gericht,
künftiges Reich). Hier geht es nun um die Letzten Dinge des
Menschen, zunächst um Tod und persönliches Gericht. Es ist ja dem
Menschen gesetzt, einmal zu sterben, und nach dem Tod kommt das
Gericht (Hebr 9,27). Die Offenbarung Gottes, die wir im Licht des
Glaubens annehmen, hellt uns diesen zumeist als dunkel empfundenen
Bereich deutlich auf.
Der Tod ist die Trennung von Leib und Seele.
Aus der Hand des Schöpfers ist der Mensch als Einheit von Seele und
Leib hervorgegangen. Die Seele ist das geistige und daher
unzerstörbare Lebensprinzip, der Leib dessen Instrument und Medium.
Seit dem Sündenfall aber strebt diese Einheit unaufhaltsam ihrer
Auflösung im Tod, dem Sold der Sünde (Röm 6,23), entgegen.
Die Krankheiten – und in gewisser Weise auch der Schlaf, in dem das
Bewußtsein des Menschen dahindämmert – sind Vorboten des Sterbens.
Wenn der Leib dann durch langsamen Zerfall seiner Funktionen oder
plötzliche, schwerwiegende Schädigung eines lebenswichtigen Organs
nicht mehr als Medium der Seele dienen kann, zieht sie sich
gleichsam (wie ein Musiker von seinem zerstörten, nicht mehr
spielbaren Instrument) zurück.
Zuweilen wird behauptet, die Lehre vom Tod als der Trennung von Leib
und Seele entstamme der (griechischen) Philosophie und sei dem
biblischen Denken fremd. In Wirklichkeit aber besteht hier kein
Gegensatz. Um nur ein Beispiel zu nennen: Auch Paulus geht davon
aus, daß sich die Seele im Tod vom Leib trennt, wenn er das
„Weiterleben im Fleisch“ dem „Verlangen, aufzubrechen und mit
Christus zu sein“ gegenüberstellt und es dann vorzieht, „im Fleisch
zu verweilen“, um den anderen zu nützen (Phil 1, 22-24).
Mit dem Tod endet der
irdische Pilgerstand des menschen.
Gegenüber der Reinkarnationslehre, die gegenwärtig wieder große
Verbreitung findet, ist daran festzuhalten, daß sich die Seele nicht
mehrmals verkörpert, sondern der Mensch ein einziges Mal stirbt, um
dann vor dem Gericht zu erscheinen (vgl. Hebr 9,27). Der Weg durch
diese Welt wird im Tod irreversibel beendet, und auch die
Entscheidung für oder wider Gott ist darin ein für allemal gefällt.
Der gestorbene Gerechte kann sich somit ebenso wenig von seinem
höchsten Gut abwenden, wie sich der im Stand schwerer Sünde
Verschiedene Ihm zuwenden kann. Mit dem Tod endet die Möglichkeit
von Sünde oder Verdienst.
Die sog. Endentscheidungshypothese, nach welcher noch
jenseits der Todesschwelle eine endgültige Entscheidung vor Gott zu
erwarten ist, widerspricht dieser Wahrheit vom Ende des
Pilgerstandes im Sterben. Wie die Auffassung von der Reinkarnation
versucht auch sie, den letzten Ernst der Todesstunde zu umgehen. Es
wird also eine falsche, vermessene Hoffnung angeboten. Sie steht in
offenem Gegensatz zu der kirchlichen Lehre, daß das ewige Heil des
Menschen von seinem Gnadenstand im Augenblick des Todes abhängt, da
er ohne hochzeitliches Gewand nicht zum Hochzeitsmahl des ewigen
Königs gelangen kann (vgl. Mt 22,11ff.).
Nach dem Tod folgt sogleich das Gericht.
Vom Leib getrennt, tritt die Seele in das Licht Gottes und empfängt
ihre Vergeltung nach Glauben und Werken.
Hier aber stößt unsere Vorstellung an ihre Grenzen: In welcher Weise
wird der Verstorbene Seines Schöpfers und Erlösers im Gericht
ansichtig? Wie erscheint ihm sein zurückliegendes Erdenleben?
Welcherart haben wir uns den göttlichen Urteilsspruch zu denken?
Jedenfalls ist es sicher, daß dem Menschen angesichts der
unermeßlichen Heiligkeit und Herrlichkeit des Herrn auch
Verfehlungen, die er während des Erdenlebens für gering hielt, in
ihrer Lieblosigkeit und ihrem Undank, ihrer Häßlichkeit und
Würdelosigkeit offenbar werden. Während eine Seele im Zustand der
(bewahrten oder wiedererlangten) Unschuld und vollkommenen Liebe
sofort zur Schau Gottes eingeht, kann die mit läßlichen Sünden
befleckte Seele nicht anders, als zu jener schmerzlichen Reinigung
hinzustreben, die sie für den Himmel bereiten wird. Befindet sie
sich aber in schwerer Schuld, dann zieht sie aus ihrer Abwendung von
Gott die letzte Konsequenz und begibt sich in die Endlosigkeit der
Trennung von Ihm, in die Hölle.
Obwohl diese Vorgänge mit innerer Notwendigkeit geschehen und der
Mensch gar nicht anders kann, als sein eigenes Urteil zu vollziehen,
muß doch daran festgehalten werden, daß Jesus Christus der Richter
ist. Er wird ebenso sprechen: „Kommt, ihr Gesegneten meines
Vaters, nehmt das Reich in Besitz, das euch seit Grundlegung der
Welt bereitet ist“, wie: „Hinweg von mir, Verfluchte, in das
ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist.“ (Mt
25, 34,41) Von Ihm abgewiesen zu werden ist um so schlimmer, als uns
Menschen von Ihm und in Ihm doch alle Güte und Barmherzigkeit
geschenkt wurde!
Allerdings dürfen und sollen wir die frohe Gewißheit haben, daß Gott
auch im Gericht Licht ohne jede Finsternis ist (vgl 1 Joh 1,5); daß
Er also frei ist von dunklen Absichten und arglistigen
Hintergedanken; daß Er uns vielmehr in einer Gerechtigkeit, die mit
Seiner Liebe eins ist, richten und darin einem jeden ganz gerecht
werden wird!