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Am Abend nach Seiner Auferstehung schon hat Jesus Seinen Aposteln
die Vollmacht zur Sündenvergebung übertragen: Er „hauchte sie an
und sagte zu ihnen: Empfanget den Heiligen Geist. Wem ihr die Sünden
nachlaßt, denen sind sie nachgelassen, und wem ihr sie behaltet,
denen sind sie behalten.“ (Joh 20,22f.) Das Sakrament der Buße
ist also eine Frucht des vollbrachten Erlösungswerkes und eine
besondere Liebesgabe des Auferstandenen. Es schenkt dem, der es
empfängt, besonderen Anteil an dem neuen Leben, das uns Jesus durch
Sein Leiden und Sterben erlangt hat.
Aus den Einsetzungsworten erhellen wichtige Wahrheiten über Wesen
und Praxis dieser Sündenvergebung:
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Sie ist an eine Bevollmächtigung durch Jesus Christus und eine
„amtliche“ (also nicht rein persönliche oder charismatische)
Begabung der Apostel und ihrer Nachfolger mit dem Heiligen Geist
geknüpft.
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Sie schließt einen richterlichen Akt ein, der ein persönliches
Bekenntnis der Sünden voraussetzt. Papst Johannes Paul II. sagt in
seiner Enzyklika „Reconciliatio et paenitentia“ (1984) dazu
folgendes:
„Man mag dieses Sakrament als Gericht der Barmherzigkeit oder als
Ort geistlicher Heilung betrachten, beides erfordert eine Kenntnis
der inneren Verfassung des Sünders, um ihn beurteilen und
lossprechen, ihn betreuen und heilen zu können. Gerade deshalb ist
vom Beichtenden das aufrichtige und vollständige Bekenntnis seiner
Sünden erforderlich. Dieses geschieht also nicht nur aus aszetischen
Motiven (als Übung der Demut und Selbstverleugnung), sondern gründet
im Wesen des Sakramentes selbst.“
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Der Verwalter des Sakramentes ist an die Stelle des vergebenden
Herrn gesetzt, und in seine Verantwortung ist daher Gewähren oder
Nicht-Gewähren der Sündenvergebung gelegt.
Somit sprechen die Worte Jesu für eine persönliche Beichte und gegen
eine kollektive Praxis, bei der die Lossprechung ohne eine Prüfung
der (angeblich) Bußwilligen durch den Priester gewährt wird. Die
Kirche erlaubt solche Generalabsolutionen nur in Notfällen und
stellt für die Gültigkeit die Bedingung auf, daß die Empfänger den
Vorsatz fassen, bei nächster Gelegenheit persönlich zu beichten
(vgl. CIC can. 961).
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Pflege als beste Vorbereitung auf die Beichte die tägliche (und auch
die spezielle) Gewissenserforschung, verbunden mit der tiefen Reue
über die Sünden. Möglichst immer in der Beichthaltung, in der
Bereitschaft zum Bekenntnis der Sünden leben!
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Gehe mit Regelmäßigkeit zur Heiligen Beichte. Eine monatliche
Beichte (z.B. zum Herz-Jesu-Freitag) ist nicht übertrieben, vielmehr
sehr hilfreich, um in der lebendigen Verbindung mit Gott zu
verbleiben.
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Suche und erbitte einen beständigen Beichtvater, der ein treuer
Diener des Herrn und der Kirche sein soll:
„So halte man uns denn für Diener Christi und Verwalter der
Geheimnisse Gottes. Von einem jeden Verwalter aber verlangt man, daß
er treu befunden werde.“
(1 Kor 4,1 f.). So frei der Christ hier in der Wahl ist – die
Vorteile einer kontinuierlichen Führung und Begleitung sind
offensichtlich.
Glaube an die Macht der Vergebung und danke dem Erlöser noch viel
häufiger als bisher dafür!
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