Pfarr- und Wallfahrtskirche Mariae Geburt
Apostolat der Priesterbruderschaft St. Petrus



 

 

28. Das Sakrament der Busse

 

In der frühen Christenheit, die weithin noch aus Neubekehrten bestand, gab es einen Streit darüber, was wohl mit denen zu geschehen habe, die nach der Wiedergeburt der Taufe in ein sündhaftes Leben zurückfielen. Einige meinten, für diese gebe es keine Heimkehr mehr in die kirchliche und gottesdienstliche Gemeinschaft; zu schwerwiegend sei es, wenn ein aus der Seenot geretteter Mensch von dem Schiff, das ihn aufgenommen habe, erneut in die Fluten herunterspringe. Doch die authentischen Stimmen der Christenheit sprachen sich von Anfang an dafür aus, daß Gott auch dem abgefallenen Getauften durch die Kirche eine Rettungsplanke hinhalte: die Buße. Die Praxis dieser Buße war in den ersten Jahrhunderten überaus streng. Auch fand sie vor der kirchlichen Öffentlichkeit statt und wurde nur ein einziges Mal gewährt. Aber sie stimmt bei allen geschichtlichen Wandlungen im wesentlichen doch mit dem überein, was in der Kirche durch alle Zeiten bis in die Gegenwart weitergeführt wurde.

 

Es gibt vielfältige Formen der Sündenvergebung.

Die christliche Tradition kennt durchaus unterschiedliche Weisen, bei Gott Verzeihung der Sünden zu erlangen. In jedem Vaterunser beten ja um Vergebung der Schuld. Und an das Confiteor schließt sich in der Heiligen Messe und im kirchlichen Nachtgebet jeweils eine „deprekative“ (d.h. in bittender Form gehaltene) Lossprechungsformel an, deren Wirkung nicht bestritten werden darf. Auch nennt die Heilige Schrift Werke der Liebe und persönliche Bußwerke als Mittel der Sündenvergebung. Dennoch: Die Kirche hat immer daran festgehalten, daß bei schweren Sünden eine sakramentale Lossprechung nach persönlichem Bekenntnis der Sünden nötig ist:

 

Das Sakrament der Sündenvergebung – das Geschenk des auferstandenen Herrn.

Am Abend nach Seiner Auferstehung schon hat Jesus Seinen Aposteln die Vollmacht zur Sündenvergebung übertragen: Er „hauchte sie an und sagte zu ihnen: Empfanget den Heiligen Geist. Wem ihr die Sünden nachlaßt, denen sind sie nachgelassen, und wem ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.“ (Joh 20,22f.) Das Sakrament der Buße ist also eine Frucht des vollbrachten Erlösungswerkes und eine besondere Liebesgabe des Auferstandenen. Es schenkt dem, der es empfängt, besonderen Anteil an dem neuen Leben, das uns Jesus durch Sein Leiden und Sterben erlangt hat.

Aus den Einsetzungsworten erhellen wichtige Wahrheiten über Wesen und Praxis dieser Sündenvergebung:

·         Sie ist an eine Bevollmächtigung durch Jesus Christus und eine „amtliche“ (also nicht rein persönliche oder charismatische) Begabung der Apostel und ihrer Nachfolger mit dem Heiligen Geist geknüpft.

·         Sie schließt einen richterlichen Akt ein, der ein persönliches Bekenntnis der Sünden voraussetzt. Papst Johannes Paul II. sagt in seiner Enzyklika „Reconciliatio et paenitentia“ (1984) dazu folgendes: „Man mag dieses Sakrament als Gericht der Barmherzigkeit oder als Ort geistlicher Heilung betrachten, beides erfordert eine Kenntnis der inneren Verfassung des Sünders, um ihn beurteilen und lossprechen, ihn betreuen und heilen zu können. Gerade deshalb ist vom Beichtenden das aufrichtige und vollständige Bekenntnis seiner Sünden erforderlich. Dieses geschieht also nicht nur aus aszetischen Motiven (als Übung der Demut und Selbstverleugnung), sondern gründet im Wesen des Sakramentes selbst.“

·         Der Verwalter des Sakramentes ist an die Stelle des vergebenden Herrn gesetzt, und in seine Verantwortung ist daher Gewähren oder Nicht-Gewähren der Sündenvergebung gelegt.

 

Somit sprechen die Worte Jesu für eine persönliche Beichte und gegen eine kollektive Praxis, bei der die Lossprechung ohne eine Prüfung der (angeblich) Bußwilligen durch den Priester gewährt wird. Die Kirche erlaubt solche Generalabsolutionen nur in Notfällen und stellt für die Gültigkeit die Bedingung auf, daß die Empfänger den Vorsatz fassen, bei nächster Gelegenheit persönlich zu beichten (vgl. CIC can. 961).

 

Die Bedingungen zur gültigen Beichte sind minimal.

Der Herr wollte es uns mit der Sündenvergebung auch bei schweren Sünden leicht machen. Daher ist das Bußsakrament so eingerichtet, daß seine Wirkung bei einem Mindestmaß an gutem Willen und Vorbereitung zustande kommt. Es bedarf dafür nur:

·         als Spender eines Bischofs oder von ihm dazu bevollmächtigten Priesters (Beichtjurisdiktion), der als Stellvertreter des Herrn das Bekenntnis entgegennimmt und die kirchliche Lossprechungsformel über den Beichtenden spricht;

·         als Empfänger (Pönitenten) eines getauften, katholischen Christen, der die ihm bewußten Sünden richtig und vollständig, mit echter (wenigstens unvollkommener) Reue und Bereitschaft zur Buße bekennt.

Das Konzil von Florenz beschreibt in seinem Armenierdekret (1439) das, was der Pönitent zu tun hat, so: „Gleichsam die Materie dieses Sakramentes sind die Betätigungen des Büßenden, zu denen drei Stücke gehören. Das erste ist die Reue des Herzens. Sie besteht darin, daß man Schmerz empfindet über die begangenen Sünden und damit den Vorsatz verbindet, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Das zweite ist das mündliche Bekenntnis. Es besteht darin, daß der Sünder alle Sünden, deren er sich erinnert, seinem Priester vollständig bekennt. Das dritte ist die Genugtuung für die Sünden nach der Entscheidung des Priesters. Sie geschieht hauptsächlich durch Gebet, Fasten, Almosen.“

 

In der Katechese haben sich die „6 B“ als Gedankenstütze bewährt:

1)    Beten – um Erkenntnis und Reue der Sünden: „Durchforsche mich, Gott, und durchschaue mein Herz; prüfe mich und erkenne meine Gedanken! Und siehe, ob ich wandle den Weg des Verderbens, und führe mich den ewigen Weg!“ (Ps 139,23f.)

2)    Besinnen – das Gewissen erforschen anhand der Gebote Gottes und der Kirche, angesichts der Liebe Gottes und des Gekreuzigten, im Gedenken an die Berufung zu einem Leben in Heiligkeit.

3)    Bereuen – d.h. mit „demütigem und zerknirschten Herzen“ (Ps 51,19) „Schmerz der Seele und Abscheu über die begangene Sünde mit dem Vorsatz, fortan nicht mehr zu sündigen“ (Konzil von Trient) erstreben und erbitten. (Unvollkommene Reue aus Furcht vor der verdienten Strafe reicht zwar zur Gültigkeit des Sakramentes aus, doch angemessen ist eine vollkommene Reue aus Schmerz darüber, den unendlich liebenden Herrn von sich gestoßen zu haben.)

4)    Bessern – sich einen guten und wirksamen Vorsatz fassen, um die Sünde zukünftig zu meiden und nach Gottes Willen zu leben: „Denke daran, von welcher Höhe du herabgefallen bist; tu Buße und die Werke des ersten Eifers!“ (Apk 2,5)

5)    Bekennen – die begangenen Sünden offen und ehrlich, möglichst vollständig klar nach ihrer Art und Häufigkeit vor Jesus und Seinem Stellvertreter aussprechen: „Solange ich schwieg, ward ich verzehrt bis ins Mark, endlos währte mein Stöhnen, schwer lag auf mir Deine Hand bei Tag und bei Nacht, mein Herz wurde wie ein Feld in der Sommerglut. Da habe ich Dir meine Sünde bekannt, nicht länger Dir verborgen meine Schuld; ich sprach: Bekennen will ich dem Herrn meine Bosheit! Und Du hast gelöst meine Schuld, meine Sünde vergeben.“ (Ps 32,3ff.)

6)    Büßen – das vom Priester aufgetragene Bußwerk erfüllen (das zumeist sehr gering ausfällt) und darüber hinaus sich um „würdige Früchte der Buße“ (Mt 3,8) bemühen.

 

Das Sakrament der Busse hat verschiedene Wirkungen.

Es ist das Sakrament zur Vergebung aller nach der Taufe begangenen Sünden, der schweren – für die es zunächst eingesetzt ist – wie der läßlichen. Nach einem gültigen Empfang ist immer die gesamte Sündenschuld des Pönitenten getilgt, nach einem ungültigen Empfang hingegen bleibt sie vollständig bestehen („Alles-oder-nichts-Grundsatz“), vermehrt noch durch die Sünde der Verunehrung eines Sakramentes. Die Sündenstrafen werden in der Beichte nach dem Maß der Reue und der Bußwilligkeit nachgelassen.

Darüber hinaus schenkt das Bußsakrament „oft Friede und Freude des Gewissens mit großem Trost der Seele“ (Konzil von Trient): „Zu der Beichte gehn die Sünder/ Schleppend eine tote Welt. / Aus der Buße wie die Kinder/ Tummeln sie durchs Blumenfeld.“ (Clemens Brentano) Das Sakrament dem Menschen ein klareres Licht für die Erkenntnis Gottes und seiner selbst, Kraft und Freude für ein Leben in der Nachfolge des Herrn, einen Schutz vor den Angriffen und Belästigungen des Bösen und größere Sehnsucht nach der Vereinigung mit Jesus im Sakrament des Altares.

 

Das Sakrament der Busse ist verpflichtend …

… im strengen Sinne bei schwerer Sünde. Die frühchristliche Praxis kannte eine öffentliche, sakramentale Buße überhaupt nur bei kapitalen Verfehlungen, und das Lehramt hat immer daran festgehalten, daß das Bußsakrament in erster Linie für die schweren Sünden eingesetzt ist. Das Konzil von Trient formuliert im Jahr 1551 sogar: „Die läßlichen Sünden, die uns von der Gnade Gottes nicht ausschließen, kann man zwar richtigerweise, mit Nutzen und ohne jede anmaßende Überheblichkeit beichten, wie es der Brauch gottesfürchtiger Menschen zeigt, man kann sie aber auch ohne Schuld verschweigen und mit vielen anderen Heilmitteln sühnen.“ (14. Sitzung, Kap. 5) Dementsprechend fordert das Kirchenrecht: „Der Gläubige ist verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat.“ Und: „Jeder Gläubige ist nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen.“ (Can. 989)

Allerdings verlangt dasselbe Kirchenrecht, unabhängig von der Frage der schweren Sünde, eine Beichte vor der Erstkommunion (Can. 914). Damit betont es den wesentlichen Zusammenhang beider Sakramente. Die Empfehlung der Kirche und ihrer Heiligen aber ist ohnehin die, das Bußsakrament öfters zu empfangen.

 

Einige Empfehlungen für die Beichtpraxis.

·         Pflege als beste Vorbereitung auf die Beichte die tägliche (und auch die spezielle) Gewissenserforschung, verbunden mit der tiefen Reue über die Sünden. Möglichst immer in der Beichthaltung, in der Bereitschaft zum Bekenntnis der Sünden leben!

·         Gehe mit Regelmäßigkeit zur Heiligen Beichte. Eine monatliche Beichte (z.B. zum Herz-Jesu-Freitag) ist nicht übertrieben, vielmehr sehr hilfreich, um in der lebendigen Verbindung mit Gott zu verbleiben.

·         Suche und erbitte einen beständigen Beichtvater, der ein treuer Diener des Herrn und der Kirche sein soll: „So halte man uns denn für Diener Christi und Verwalter der Geheimnisse Gottes. Von einem jeden Verwalter aber verlangt man, daß er treu befunden werde.“ (1 Kor 4,1 f.). So frei der Christ hier in der Wahl ist – die Vorteile einer kontinuierlichen Führung und Begleitung sind offensichtlich.

 

Glaube an die Macht der Vergebung und danke dem Erlöser noch viel häufiger als bisher dafür!